Ihr Partner für Alten- und Krankenbetreuung

menschlich. zuverlässig. leistbar.

Wir sind eine in Graz und in der Südsteiermark beheimatete Vermittlungsagentur für BetreuerInnen in der 24h-Alten- und Krankenbetreuung bei Ihnen zu Hause. Wir vermitteln geschultes und erfahrenes Personal für dauerhafte Betreuung und auch bei Ausfall der pflegenden Angehörigen, z.B. durch Krankheit. Selbstverständlich bieten wir auch männliche Betreuungskräfte zur Betreuung von korpulenten Personen.

Wir freuen uns darauf Sie kennen zu lernen, Ihre individuellen Bedürfnisse zu erfassen und Ihnen, für Sie das beste Angebot zu machen.

Kontakt:

+43 664 16 29 392

+43 664 10 22 209

info@mzl-betreuung.at

Betriebszeiten:

Sie erreichen uns telefonisch von
8.00-18Uhr

 

+43 (0) 664 16 29 392

MAS, MBA Hans-Dieter Wolfsburger

+43 (0) 664 10 22 209

Joana Michalkov

info@mzl-betreuung.at

  • broschüren

    Richtlinien zur Unterstützung der 24-Stunden-Pflegepdf (205kb)
  • formulare

    Antragsformblatt für Förderung pdf (67kb)
    Antragsformblatt für Förderung bei neuer Betreuerin pdf (281kb)
    Nachweis einer ständigen 24-Stunden-Betreuung pdf (125kb)

    förderungen

    Eine staatliche Förderung der 24h Pflege ist ab der Pflegestufe 3 möglich.

    Die Förderung vom Sozialministeriumservice beträgt zurzeit € 550,- für zwei selbständige PersonenbetreuerInnen pro Monat.


    Das Einkommen der pflegebedürftigen Person für diese Förderung darf netto € 2.500,- monatlich nicht überschreiten. Die anfallenden Kosten für die zu betreuende Person können im Steuerausgleich unter "außergewöhnliche Belastungen" beim Finanzamt geltend gemacht werden.

     

    Höhe des Bundespflegegeldes ab 01.01.2021

     

    Pflegebedarf in Stunden pro Monat

    Pflegestufe Betrag in Euro monatl.
    mehr als 60 Stunden 1 162,50
    mehr als 85 Stunden  2 299,60
    mehr als 120 Stunden  3 466,80
    mehr als 160 Stunden  4 700,10

     

    mehr als 180 Stunden 

    5 951,00

    wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist

     

    mehr als 180 Stunden

    6

    1.327,90

    wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind, und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist.

     

     

    mehr als 180 Stunden

     

    7

     

    1.745,10

    wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt.